Entgelttransparenz: Das Gesetz, das es nicht gibt – und trotzdem wirkt
Eine Konstellation, die es selten gibt und die genau deshalb strategisch interessant ist: ein Gesetz, das es nicht gibt – und das trotzdem wirkt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni in deutsches Recht umgesetzt werden müssen; passiert ist nichts, mit einem Umsetzungsgesetz wird frühestens 2027 gerechnet. Viele Unternehmen atmen auf: kein Gesetz, keine Pflicht. Genau das ist die Falle. Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie bereits unmittelbar, die Gerichte legen bestehendes Recht schon heute richtlinienkonform aus – und vor allem: Der erste Transparenzbericht wird sich auf Daten stützen, die jetzt entstehen. Wer dieses Jahr als Wartesaal behandelt, hat 2027...